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Die Lebenshilfe Bremen-Stiftung bietet Ihnen verschiedene Modelle, wie Sie unsere Arbeit unterstützen können. Dabei sind wir stets bemüht, mit Ihnen gemeinsam ein passendes Stiftungsmodell zu entwickeln, das Ihren individuellen Möglichkeiten entspricht.

Zustiftung
Mit einer Zustiftung erhöhen Sie das Grundkapital der Lebenshilfe Bremen-Stiftung. Zustiftungen können Schenkungen, Barzuwendungen, Immobilien, Grundstücke, Liegenschaften oder auch Sachgegenstände sein. Diese können zu Lebzeiten als einmaliger Betrag oder durch regelmäßige Teilbeträge geleistet oder durch testamentarische Verfügung auf die Stiftung übertragen werden. Als Zustifter erhalten Sie eine Stiftungsurkunde und eine Zuwendungsbestätigung zur Vorlage beim Finanzamt.

Darlehen
Das Darlehen ermöglicht Ihnen, Ihr Vermögen sehr flexibel für einen guten Zweck einzusetzen. Sie stellen der Lebenshilfe Bremen-Stiftung einen Teil Ihres Vermögens für einen vertraglich bestimmten Zeitraum treuhänderisch zur Verfügung. Die Zinserlöse fließen in die Stiftung, das Darlehen erhalten Sie nach einer vereinbarten Frist, oder wenn Sie es aus persönlichen oder wirtschaftlichen Gründen benötigen, zurück. Natürlich kann das Darlehen von Ihnen jederzeit - oder auch testamentarisch - in eine Zustiftung umgewandelt werden.

Eigene Stiftung (unselbständige Stiftung)
Mit einer unselbständigen Stiftung können Sie im Rahmen der Lebenshilfe Bremen-Stiftung ohne großen Aufwand eine eigene Stiftung einrichten. Der Vorteil hier: Sie bestimmen in einem Vertrag individuell den Stiftungszweck. Die Stiftung kann Ihren Namen tragen und bleibt über Generationen dauerhaft mit Ihren Wünschen verbunden. Bis zu einem Drittel der Erträge darf für Ihre persönlichen Interessen eingesetzt werden, wie z.B. direkte Zuwendungen an Angehörige.

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