|

|
Die Lebenshilfe Bremen-Stiftung bietet Ihnen
verschiedene Modelle, wie Sie unsere Arbeit unterstützen können.
Dabei sind wir stets bemüht, mit Ihnen gemeinsam ein passendes
Stiftungsmodell zu entwickeln, das Ihren individuellen Möglichkeiten
entspricht.
Zustiftung
Mit einer Zustiftung erhöhen Sie das Grundkapital der Lebenshilfe
Bremen-Stiftung. Zustiftungen können Schenkungen, Barzuwendungen,
Immobilien, Grundstücke, Liegenschaften oder auch Sachgegenstände
sein. Diese können zu Lebzeiten als einmaliger Betrag oder
durch regelmäßige Teilbeträge geleistet oder durch
testamentarische Verfügung auf die Stiftung übertragen
werden. Als Zustifter erhalten Sie eine Stiftungsurkunde und eine
Zuwendungsbestätigung zur Vorlage beim Finanzamt.
Darlehen
Das Darlehen ermöglicht Ihnen, Ihr Vermögen sehr flexibel
für einen guten Zweck einzusetzen. Sie stellen der Lebenshilfe
Bremen-Stiftung einen Teil Ihres Vermögens für einen
vertraglich bestimmten Zeitraum treuhänderisch zur Verfügung.
Die Zinserlöse fließen in die Stiftung, das Darlehen
erhalten Sie nach einer vereinbarten Frist, oder wenn Sie es aus
persönlichen oder wirtschaftlichen Gründen benötigen,
zurück. Natürlich kann das Darlehen von Ihnen jederzeit
- oder auch testamentarisch - in eine Zustiftung umgewandelt werden.
Eigene Stiftung (unselbständige Stiftung)
Mit einer unselbständigen Stiftung können Sie im Rahmen
der Lebenshilfe Bremen-Stiftung ohne großen Aufwand eine
eigene Stiftung einrichten. Der Vorteil hier: Sie bestimmen in
einem Vertrag individuell den Stiftungszweck. Die Stiftung kann
Ihren Namen tragen und bleibt über Generationen dauerhaft
mit Ihren Wünschen verbunden. Bis zu einem Drittel der Erträge
darf für Ihre persönlichen Interessen eingesetzt werden,
wie z.B. direkte Zuwendungen an Angehörige.
|