|

|
Jeder hat ganz eigene Vorstellungen davon, was
mit seinem Erbe geschehen soll. Schließlich geht es um sehr
persönliche und einzigartige Elemente und Ereignisse eines
ganzen Lebens, die mit dem Nachlass verbunden sind - vieles wurde
mühsam erarbeitet.
Die Frage, wer was erbt, ist in der Grundlage vom Gesetzgeber durch
das Erbschaftsrecht geregelt. Jedoch entspricht nicht immer die
gesetzliche Erbfolge auch dem persönlichen letzten Willen.
Ein Testament sichert die Durchsetzung der eigenen Wünsche.
Nur so können Abweichungen von der gesetzlichen Erbfolge rechtsgültig
festgeschrieben werden. Mit einem Testament oder einem Erbvertrag
können Sie andere Ihnen nahe stehende Personen als Erben einsetzen
oder aber auch eine gemeinnützige Organisation, die mit dem
Nachlass einer Person sehr vielen Menschen helfen kann. Wie zum
Beispiel die Lebenshilfe Bremen-Stiftung, die jede testamentarische
Zuwendung verantwortungsvoll zur Förderung von nachhaltigen
Projekten verwendet.
Außerdem entfällt bei einer Zuwendung an die Lebenshilfe
Bremen-Stiftung die Erbschaftssteuer, denn gemeinnützige und
mildtätige Organisationen sind von der Erbschaftssteuer befreit.
Gerne übersenden wir Ihnen unseren Ratgeber "Füreinander
da sein - In die Zukunft wirken". Darin haben wir alle Informationen
zum Erbschaftsrecht, zu den verschiedenen Formen und der Erstellung
von Testamenten sowie zur Möglichkeit für die testamentarische
Zuwendung an unsere Stiftung zusammengefasst.
Natürlich kann diese Information nicht die Beratung durch einen
Rechtsanwalt oder Notar ersetzen. |
|